Allgemeine Geschäftsbedingungen der Take2-Design
GmbH & Co. KG | Stand 09/2017
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden
Anwendung auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen
der Take2‑Design GmbH & Co. KG (im Folgenden: Verkäuferin)
und ihren Vertragspartnern (im Folgenden:
Käufer). Sie gelten auch im Zusammenhang mit sämtlichen
vor und unmittelbar mit dem Vertragsabschluss
gemachten Angaben, gleich ob diese mündlich, schriftlich
oder elektronisch erfolgt sind (Schreiben, Prospekte,
Veröffentlichungen, Preislisten, Werbeanzeigen oder Erklärungen
in sonstiger Art und Weise). Die Einbeziehung
entgegenstehender AGB des Käufers wird ausgeschlossen,
ohne dass die Verkäuferin im Einzelfall verpflichtet
ist, der Einbeziehung anderslautender AGB ausdrücklich
zu widersprechen. Mit Vertragsabschluss werden diese
AGB von den Vertragspartnern anerkannt. Die Verkäuferin
ist zu einer Änderung der AGB mit Wirkung für die
Zukunft berechtigt. Sie werden zum Gegenstand der
Vertragsbeziehung, soweit dem Käufer eine zumutbare
Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft wurde und er
nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen widerspricht.
2. Angebot, Annahme und Vertrag
Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich,
sowie vorbehaltlich der Verfügbarkeit des
Warenangebots und stellen eine Aufforderung an den
Käufer dar, ein eigenes Angebot abzugeben. Ein Angebot
durch den Käufer ist bindend (§ 145 BGB). Der Käufer
bestätigt, dass er sich bei Abgabe seines Angebots nicht
auf anderslautende oder eigene AGB beruft und er auch
sonst keine widersprechenden AGB verwendet, die der
Verkäuferin in zumutbarer Art und Weise bekannt sein
müssten.
Die Verkäuferin nimmt das Angebot durch Übersendung
einer Auftragsbestätigung an.
Die Verkäuferin ist zur
stillschweigenden Annahme des Angebots durch Übersendung
der Waren berechtigt. Die Frist für die Annahme
beträgt in der Regel 2 Wochen. Die Verkäuferin wird
dem Käufer den Eingang seines Angebots unverzüglich
schriftlich oder per E‑Mail bestätigen. Lieferschein und
Rechnung sind zugleich Auftragsbestätigung. Telefonische
Angebote werden nur auf Risiko des Käufers angenommen
und ausgeführt. Layouts, Entwürfe, Probesätze,
Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom
Käufer veranlasst wurden, sind der Verkäuferin auch
dann zu vergüten, wenn der Vertrag aus Gründen nicht
zu Stande kommt, die vom Käufer zu vertreten sind.
Der Käufer ist bei Abgabe seines Angebots verpflichtet,
vollständige und richtige Angaben zu machen. Unterlässt
er die Mitteilung von geforderter Information oder
macht er unrichtige Angaben, so ist die Verkäuferin berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten (§ 346 BGB). Die
Verkäuferin behält sich vor, angebotene Produkte jederzeit
zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine
geringere Leistung aufweisen. Abweichungen oder
technische Änderungen gegenüber den Abbildungen
oder Beschreibungen der Verkäuferin sind zulässig, soweit
der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird
oder die Abweichungen oder technischen Änderungen
für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
Bestellt der Käufer Waren, die Alkohol enthalten, bestätigt
der Käufer bei Abgabe seines Angebots, dass er
das gesetzliche Mindestalter zum Erwerb alkoholischer
Getränke erreicht hat, das kraft Gesetzes am Ort der bestimmungsgemäßen
Lieferung gilt. Er verpflichtet sich,
die Waren nur höchstpersönlich oder durch eine Person
anzunehmen, die zur Empfangnahme der Waren nach
den Bestimmungen des Orts der bestimmungsgemäßen
Lieferung hierzu berechtigt ist.
3. Individualisierung
Bei Individualisierung der Ware durch Anbringung
von Darstellungen (Wort- und Bildmarken, Logos, Geschmacksmuster
und andere Kennzeichnungen), bestätigt der Käufer, dass er im Besitz einer Zustimmung des
Markenrechtsinhabers zur Nutzung der Marke ist. Der
Käufer bestätigt, dass er berechtigt ist, die Marke in demjenigen
Umfang zu nutzen, die zur Erfüllung des Vertrages
erforderlich ist. Das gleiche gilt für das Copyright
eines Dritten. Der Käufer haftet gegenüber der Verkäuferin
für die Rechtmäßigkeit der Individualisierung im
Sinne eines verschuldensunabhängigen Versprechens.
Der Käufer wird die Verkäuferin von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von allen Kosten der Rechtsverfolgung
freistellen, die daraus hervorgehen, dass die Individualisierung
der Produkte oder der Verpackungen die
Rechte Dritter verletzen. Für Fehler bei der Ausführung
der Individualisierung übernimmt die Verkäuferin keine
Haftung, wenn die Druckvorlagen oder Ausfallmuster
vom Käufer freigegeben wurden.
4. Preise, Spesen und Zahlungskonditionen
a) Preise
Sämtliche Preisangaben verstehen sich ohne gesetzliche
Umsatzsteuer sowie zuzüglich aller anfallenden Spesen
sowie Kosten für Verpackung und Versand. Mit Aktualisierung
der Internet‑Seiten unter den Domains der Verkäuferin,
der Preislisten oder des jeweils aktuellen Katalogs
werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben
über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum
Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
b) Zahlungskonditionen
- Überweisung innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto (im SEPA Raum) oder 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
- SEPA‑Basis‑Lastschrift nach 3 Arbeitstagen mit 3 % Skonto ab Rechnungsdatum
- Vorausüberweisung (Vorkasse) innerhalb von 30 Tagen mit 4 % Skonto (im SEPA Raum) oder 60 Tage netto ab Rechnungsdatum
Der Käufer kommt mit der Bezahlung spätestens in Verzug,
wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang einer Rechnung oder sonstigen Zahlungsaufforderung
leistet (§ 286 Abs. 3 BGB). Gerät der Käufer
mit der Bezahlung in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt,
ab dem Verzug Zinsen in Höhe von 9 %‑Punkten
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Pro
Mahnung werden Mahnkosten von 9,00 € pauschal erhoben.
Die Verkäuferin behält sich die Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich
vor. Bei Vorauszahlung erfolgt die Versendung der Ware
nach Zahlungseingang. Falls eine Lastschrift des Käufers
in Ermangelung ausreichender Deckung oder aufgrund
einer fehlerhaften Kontoverbindung nicht eingelöst werden
kann, hat der Käufer die Kosten der nachgewiesenen
Bankgebühren, mindestens jedoch 10,00 € zu tragen.
Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer
ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt,
soweit diese rechtskräftig festgestellt oder von der
Verkäuferin anerkannt wurden.
5. Lieferung
Die Verkäuferin behält sich vor, im Falle der Nichterfüllbarkeit
des Vertrages eine in Qualität und Preis gleichwertige
andere Leistung (Waren oder Dienstleistungen)
zu erbringen. Ist die Erbringung einer preislich und qualitativ
gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann die
Verkäuferin vom Vertrag entschädigungslos zurücktreten.
Die Verkäuferin ist bemüht, schnellstmöglich zu
liefern. Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Die
Verkäuferin ist zu Teilleistungen berechtigt. Soweit die
Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt unmöglich
oder wesentlich erschwert wird, ist die Verkäuferin berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Mit Aufgabe der
bestellten Waren zur Post oder zu einem anderen Frachtunternehmen
geht die Gefahr der Verschlechterung
oder des Untergangs auf den Käufer über.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Die Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich
Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und
Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum
der Verkäuferin.
b) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen,
wenn einzelne Forderungen der Verkäuferin in einer laufenden
Rechnung aufgenommen werden und der Saldo
gezogen und anerkannt wird.
c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung
oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen
und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen
gemäß Buchstabe e) auf die Verkäuferin auch tatsächlich
übergehen.
d) Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit
dem Widerruf durch die Verkäuferin infolge einer nachhaltigen
Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers,
spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung
oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über sein Vermögen.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF.
e) Der Käufer tritt hiermit alle Forderungen mit allen Nebenrechten
aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware –
einschließlich etwaiger Saldoforderungen – mit sofortiger
schuldrechtlicher und dinglicher Wirkung an die Verkäuferin
ab. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen eines echten
Factorings verkauft, so wird die Forderung der Verkäuferin
sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende
Forderung gegen den Faktor an die Verkäuferin ab und leitet
seinen Verkaufserlös unverzüglich an die Verkäuferin weiter.
Die Verkäuferin nimmt diese Abtretung mit sofortiger
schuldrechtlicher und dinglicher Wirkung an.
f) Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt, die abgetretenen Forderungen
einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt
bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug
des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall kann
die Verkäuferin dem Käufer den Forderungseinzug durch
sich oder beauftragte Dritte androhen. Nach Fristablauf
ist die Verkäuferin vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer
(Dritte) von der Abtretung zu unterrichten und
die Forderungen selbst einzuziehen.
Der Käufer ist verpflichtet, der Verkäuferin auf Verlangen
eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden
Forderungen mit Namen und Anschrift der jeweiligen
Dritten, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum
usw. auszuhändigen und der Verkäuferin alle für
die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen
notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
g) Übersteigt der Wert der für die Verkäuferin bestehenden
Sicherheiten deren sämtliche Forderungen um
mehr als 20 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des
Käufers oder eines durch die Übersicherung der Verkäuferin
beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von
Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
h) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware
bzw. der abgetretenen Forderungen sind
unzulässig. Von Pfändungen ist die Verkäuferin unter
Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
i) Nimmt die Verkäuferin aufgrund des Eigentumsvorbehaltes
die Waren zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt
vom Vertrag vor, wenn die Verkäuferin dies ausdrücklich
erklärt. Die Verkäuferin kann sich aus der zurückgenommenen
Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
j) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für die Verkäuferin
unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren
wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen
Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine
Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g.
Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige
Ersatzverpflichtete zustehen, an die Verkäuferin in Höhe
des Fakturenwertes der Waren ab.
Die Verkäuferin nimmt die Abtretung mit sofortiger
schuldrechtlicher und dinglicher Wirkung an.
k) Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt
an allen in diesen Bedingungen festgelegten
Sonderformen bleiben bis zur vollständigen
Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. Wechselhaftung),
welche die Verkäuferin im Interesse des Käufers
eingegangen ist, bestehen.
7. Mängelhaftung
Die Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels
verjähren innerhalb einer Frist von 2 Jahren. Im Fall eines
Mangels ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin für
die Nacherfüllung eine Frist von 10 Werktagen zu setzen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer zur Herabsetzung
des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. Der Käufer muss ihm bekannte Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab
Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Sofern der Käufer
den Vertrag als Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuches)
abgeschlossen hat, gelten die §§ 377 ff.
HGB. Sofern die Vorschriften der §§ 474 ff. BGB keine Anwendung
finden, steht der Verkäuferin zur Erfüllung des
Anspruchs auf Nacherfüllung ein Wahlrecht zu. Sie ist zur
Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien
Sache berechtigt.
Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache
sind ausgeschlossen, wenn deren Fehler verursacht
wurde durch
- Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch nicht von der Verkäuferin autorisierte Dritte
- Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien
oder - Nichteinhaltung von Vorschriften über Behandlung, Wartung und Pflege der Kaufsache nach Maßgabe der Gebrauchsanweisung.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers im Sinne des HGB
gegen die Verkäuferin wegen Pflichtverletzung sind, unabhängig
von ihrem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, freien Mitarbeitern, Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
9. Verbot des Zwischenhandels, Vertragsstrafe
Dem Käufer ist untersagt, alle Waren und Produkte der
Verkäuferin an andere Unternehmer im Sinne des HGB
bzw. im Sinne des § 14 BGB gegen Entgelt weiter zu veräußern. Die Veräußerung gegen Entgelt an Verbraucher
im Sinne des § 13 BGB(Endkunden) sowie die Weiterveräußerung durch Unternehmer im Werbemittelhandel
gegen Entgelt an Dritte sind hiervon ausgenommen, sofern
der Dritte in seiner Eigenschaft als Erwerber nicht als
Wiederverkäufer auftritt.
Für den Fall der Zuwiderhandlung ist der Käufer verpflichtet,
der Verkäuferin für jeden Fall der Zuwiderhandlung
unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs
eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Höhe
der Vertragsstrafe richtet sich nach Wahl der Verkäuferin
nach dem 100‑fachen Wert der verkauften Ware, wobei
der Warenpreis pro Artikel (Einzelpreis) der Verkäuferin
zugrunde zu legen ist. Die Vertragsstrafe beträgt jedoch
mindestens 1.000,00 €.
Der Käufer ist zur unentgeltlichen Warenabgabe berechtigt.
Hierzu gehören insbesondere folgende Absatzformen:
Geschenke an Kunden, Abgaben als Werbemittel
(gleich in welcher Stückzahl), Abgaben zum Ausbau oder
zur Gewinnung von Geschäftsbeziehungen, Abgaben
zum Zweck der Präsentation.
10. Bildrechte
Alle Bildrechte liegen bei der Verkäuferin (Copyright).
Eine Verwendung von Bildern ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der Verkäuferin ist verboten.
11. Datenschutz
Die Verkäuferin speichert Daten des Käufers, die die Abwicklung
von Bestellungen ermöglichen. Die Verkäuferin
unternimmt die gesetzlichen Vorkehrungen im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), um einen unbefugten
Zugriff Dritter auf elektronisch gespeicherte Information
(Daten) zu verhindern. Die Verkäuferin erhebt
vom Käufer ohne dessen Zustimmung nur Daten, die für
die Ausführung der Bestellung und Vertragsabwicklung
notwendig sind. Mit Absendung der Bestellung stimmt
der Käufer einer Speicherung seiner personenbezogenen
Daten zu den vorgenannten Zwecken zu. Das BDSG
in seiner jeweils gültigen Fassung findet Anwendung.
12. Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen, Erklärungen und mündlichen
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform
(§ 126b BGB). Anderslautenden Bedingungen oder
AGB des Käufers gelten nur, wenn die Verkäuferin der
Geltung oder Einbeziehung schriftlich zugestimmt hat. Die
Angestellten der Verkäuferin sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu vereinbaren oder mündliche Zusagen
abzugeben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages
einschließlich dieser AGB hinausgehen.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist
Rosenheim. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sowohl
in Aktiv- als auch Passivprozessen aus den Verträgen mit
der Verkäuferin ist Rosenheim, soweit der Käufer Kaufmann
im Sinne des HGB ist. Es gilt ausschließlich deutsches
Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf
vom 11.04.1980 (CISG) ist ausgeschlossen.
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Vertragsbedingungen
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Auch
ein Verzicht auf dieses Textformerfordernis muss schriftlich
erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesen
Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich
für diesen Fall, eine dem gewollten Inhalt möglichst nahekommende,
zulässige Regelung zu vereinbaren.